AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SiTeGra Sicherheitstechnik – Waldemar Graf
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen SiTeGra Sicherheitstechnik, Inhaber Waldemar Graf, und ihren Kunden über Lieferungen, Planungs-, Montage-, Installations-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Elektro- und Sicherheitstechnik.

Zu den Leistungen gehören insbesondere Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Einbruchmeldeanlagen, Schranken- und Zufahrtssysteme, Elektroinstallationen sowie Wartungs- und Serviceleistungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen sowie die Angaben im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines schriftlichen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige eindeutige Beauftragung des Kunden, beispielsweise per E-Mail, telefonisch oder in Textform über Messenger-Dienste, zustande kommen.

Bei kurzfristig beauftragten Arbeiten, für die vor Arbeitsbeginn kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Verrechnungssätzen.

Soweit in einem Angebot eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt das Angebot nur innerhalb dieses Zeitraums.

3. Kostenschätzungen, Abrechnung nach Aufwand und zusätzliche Arbeiten
Kostenschätzungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

Erfolgt die Beauftragung auf Stunden- bzw. Aufwandsbasis, werden die tatsächlich angefallenen Arbeitszeiten sowie die vereinbarten Fahrt-, Material-, Übernachtungs- und sonstigen projektbezogenen Kosten berechnet.

Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Kunden gewünscht, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst sind, werden diese gesondert vergütet.

Ist bei einem zugrunde gelegten Kostenanschlag eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Für das weitere Vorgehen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen Zugänge zu Gebäuden, Räumen und technischen Anlagen rechtzeitig ermöglicht werden.

Soweit erforderlich, stellt der Kunde vorhandene Pläne, Informationen über Leitungsverläufe, Netzwerkdaten und sonstige für die Ausführung notwendige Angaben zur Verfügung.

Erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Dritten sind vom Kunden einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Ausführung der Arbeiten
SiTeGra führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den für die jeweilige Leistung geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen aus.

SiTeGra ist berechtigt, zur Ausführung geeignete und qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. SiTeGra bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die SiTeGra nicht zu vertreten hat, können zu einer entsprechenden Verschiebung der Ausführungszeiten führen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig vor Beauftragung vereinbarten bzw. mitgeteilten Preise und Verrechnungssätze.

Erfolgt die Beauftragung ohne Vereinbarung eines Festpreises, werden die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet.

Für neue Aufträge gelten die jeweils vor der Beauftragung mitgeteilten Verrechnungssätze. Änderungen der Verrechnungssätze gelten nicht rückwirkend für bereits beauftragte Leistungen.

Fahrtkosten sowie Übernachtungs-, Park-, Maut- und sonstige projektbezogene Reisekosten werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen und den Regelungen dieser AGB zusätzlich berechnet.

Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und sonstige Teilzahlungen können vereinbart werden. Individuelle Zahlungspläne im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Abnahme
Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, hat der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

8. Mängel und Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.

SiTeGra ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und – soweit gesetzlich vorgesehen – zur Nacherfüllung zu geben.

Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel nachweislich durch unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, vom Kunden oder von Dritten vorgenommene Veränderungen oder durch eine entgegen den Herstellerangaben unterlassene Wartung verursacht wurde.

Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und nur nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

Die gesetzlichen Mängelrechte bei Werkleistungen unterscheiden unter anderem zwischen Arbeiten an Sachen und bestimmten Arbeiten an Bauwerken; deshalb verwenden wir hier bewusst keine pauschale „2 Jahre Garantie“-Klausel mehr.

9. Besondere Hinweise zur Sicherheitstechnik
Sicherheitsanlagen können Risiken reduzieren, überwachen und Ereignisse melden. Eine vollständige Verhinderung von Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus oder sonstigen Schadensereignissen kann durch technische Sicherheitssysteme jedoch nicht garantiert werden.

Die ordnungsgemäße Funktion kann von Stromversorgung, Netzwerkverbindungen, Internetdiensten oder Leistungen anderer Anbieter abhängig sein, soweit diese nicht Bestandteil des von SiTeGra geschuldeten Leistungsumfangs sind.

Der Kunde ist für den rechtlich zulässigen Betrieb von Videoüberwachungs-, Zutritts- und sonstigen Sicherheitssystemen verantwortlich. Eine rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der technischen Planungs- und Installationsleistung, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

10. Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen
Separat gelieferte und noch nicht fest mit einem Gebäude oder einer Anlage verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SiTeGra, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Haftung
Für die Haftung von SiTeGra gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine Beschränkung gesetzlich zwingender Haftungsansprüche, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, erfolgt nicht.

12. Kündigung von Aufträgen
Für die Kündigung von Werk-, Dienstleistungs- oder Wartungsverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie etwaige individuell vereinbarte Vertragsbedingungen.

Bei einem Werkvertrag kann der Besteller den Vertrag grundsätzlich bis zur Vollendung kündigen; die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften belehrt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass SiTeGra bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnt, kann mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden.

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Beginn der Leistungserbringung aus, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung eines angemessenen Wertersatzes für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, richtet sich der Gerichtsstand nach den hierfür zulässigen gesetzlichen Vereinbarungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.